Allgemeine Vertragsbestimmungen und Auftragskonditionen

 

Vertragsgegenstand
Inhalt und Umfang der Beratungsleistung und / oder Umsetzungsbegleitung sind zwischen dem Auftraggeber und CCConsult in einem separaten Vertrag schriftlich vereinbart. Die vorliegenden „Allgemeinen Vertragsbestimmungen und Auftragskonditionen” gelten ergänzend, und bilden einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages. Sie haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Vertragsgrundlagen
Der Auftraggeber ermöglicht CCConsult den freien und zeitgerechten Zugang zu allen für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Informationen und gewährleistet das Mitwirken des eigenen Personals im Rahmen des Vertragsgegenstandes.
CCConsult erbringt ihre Leistungen primär durch eigene Mitarbeiter.
Sollte ein Beizug von Dritten notwendig sein, ist CCConsult nach vorgängiger Bekanntgabe an den Auftraggeber dazu berechtigt.

Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und CCConsult verpflichten sich gegenseitig, über Inhalt und Gegenstand der Vertragsleistung – auch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses – gegenüber nicht beteiligten Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese Stillschweigepflicht auch gegenüber ihren Mitarbeitern und Teammitgliedern durchzusetzen.
Im weiteren verpflichten sich alle Beteiligten, gegenseitig über die Kenntnisse, wie sie im Rahmen der vertraglich festgelegten Zusammenarbeit erlangt werden, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren.

Sicherung der Leistungen
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von CCConsult an den von dieser erstellten Werken (Konzepte, Referate, Schulungsunterlagen etc.). Sämtliches Know-how, das in den Auftrag eingebracht wird oder im Zuge des Auftrages entsteht, verbleibt in der exklusiven Verwertung von CCConsult und des Auftraggebers für den eigenen Gebrauch. Die Vervielfältigung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von CCConsult.

Gewähr und Haftung
CCConsult erfüllt den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit der von CCConsult weitergegebenen Informationen, Unterlagen, Stellungnahmen und Empfehlungen wird keine Gewähr übernommen. Mögliche Gewährleistungen sind Gegenstand separater Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und CCConsult.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sowie Dritter gegenüber CCConsult und den CCConsult -Teammitgliedern werden ausdrücklich wegbedungen. Der Auftraggeber übernimmt die Abwehr unbegründeter Ansprüche und die Entschädigung begründeter Ansprüche, falls CCConsult und den CCConsult -Teammitgliedern kein grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.

 

 

Interessen-Kollisionen
Potentielle Interessenkollisionen zwischen dem Auftraggeber und CCConsult und insbesondere mit weiteren Kunden, welche mit CCConsult einen Beratungsvertrag abgeschlossen haben, zeigt CCConsult dem Auftraggeber unverzüglich an und legt sie offen. Das Auftragsverhältnis wird alsdann nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Auftraggebers weitergeführt. Im übrigen ist CCConsult darauf bedacht, Interessenkollisionen zu vermeiden.

Vertragsdauer und -auflösung
Die vorgesehene Vertragsdauer für das Projekt sowie die Projektmeilensteine bei längeren Projekten sind im Vertrag festgelegt. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jederzeit gekündigt bzw. widerrufen werden. Erfolgt der Widerruf von Seiten des Auftraggebers zur Unzeit, was insbesondere in einem Zeitraum von 14 Tagen vor Erreichen eines im Projektplan aufgeführten Projektmeilensteins gilt, ist CCConsult berechtigt, Schadenersatzansprüche zu stellen. Erfolgt der Widerruf bzw. die Kündigung nicht zur Unzeit, stellt CCConsult ihre bisherigen Aufwendungen bis zum Zeitpunkt des Eintreffens des Widerrufs bzw. der Kündigung in Rechnung.

Anwendbares Recht
Auf den Vertrag findet Schweizerisches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

Honorar und Zahlungsbedingungen
In Absprache mit dem Auftraggeber, wird die Höhe des Honorars aufgrund des geschätzten Zeitaufwandes und der Art der Tätigkeit entweder pauschal oder nach Aufwand festgelegt. Wird das Honorar pauschal festgelegt, kann bei erheblich geringerem oder grösserem Aufwand oder beim Eintreten von unerwarteten Ereignissen eine Honorarabweichung von maximal ± 20% zur Anwendung kommen.
Die Rechnungsstellung erfolgt anteilig bei Erreichung eines Meilensteins und bei Projektabschluss oder bei längeren Projekten monatlich in der ersten Woche des Folgemonats. Alle Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung.

Spesen und Reisekosten
Spesen und Reisekosten sind nach Möglichkeit in der Honorarpauschale eingeschlossen oder werden zusammen mit den Teilhonoraren nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Hardware-, Software-Lieferungen
Für die von CCConsult gelieferten Hardware- und Softwareprodukte gelten die von den Herstellern festgelegten Gewährleistungen. CCConsult wird im Fall eines Anspruches auf Gewährleistung als Vermittler auftreten und wird darüber hinaus keine weiteren Ansprüche akzeptieren.