Vertragsgegenstand
Inhalt und Umfang der Beratungsleistung und / oder
Umsetzungsbegleitung sind zwischen dem Auftraggeber und CCConsult in
einem separaten Vertrag schriftlich vereinbart. Die vorliegenden
„Allgemeinen Vertragsbestimmungen und Auftragskonditionen” gelten
ergänzend, und bilden einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages.
Sie haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform.
Vertragsgrundlagen
Der Auftraggeber ermöglicht CCConsult den freien und zeitgerechten
Zugang zu allen für die Erfüllung des Vertrages notwendigen
Informationen und gewährleistet das Mitwirken des eigenen Personals
im Rahmen des Vertragsgegenstandes.
CCConsult erbringt ihre Leistungen primär durch eigene Mitarbeiter.
Sollte ein Beizug von Dritten notwendig sein, ist CCConsult nach
vorgängiger Bekanntgabe an den Auftraggeber dazu berechtigt.
Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und CCConsult verpflichten sich gegenseitig, über
Inhalt und Gegenstand der Vertragsleistung – auch nach Auflösung des
Vertragsverhältnisses – gegenüber nicht beteiligten Dritten
Stillschweigen zu bewahren und diese Stillschweigepflicht auch
gegenüber ihren Mitarbeitern und Teammitgliedern durchzusetzen.
Im weiteren verpflichten sich alle Beteiligten, gegenseitig über die
Kenntnisse, wie sie im Rahmen der vertraglich festgelegten
Zusammenarbeit erlangt werden, insbesondere Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Sicherung der Leistungen
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von CCConsult an den von
dieser erstellten Werken (Konzepte, Referate, Schulungsunterlagen
etc.). Sämtliches Know-how, das in den Auftrag eingebracht wird oder
im Zuge des Auftrages entsteht, verbleibt in der exklusiven
Verwertung von CCConsult und des Auftraggebers für den eigenen
Gebrauch. Die Vervielfältigung und / oder Verbreitung der
vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen
Zustimmung von CCConsult.
Gewähr und Haftung
CCConsult erfüllt den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen. Für
die Richtigkeit der von CCConsult weitergegebenen Informationen,
Unterlagen, Stellungnahmen und Empfehlungen wird keine Gewähr
übernommen. Mögliche Gewährleistungen sind Gegenstand separater
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und CCConsult.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sowie Dritter gegenüber
CCConsult und den CCConsult -Teammitgliedern werden ausdrücklich
wegbedungen. Der Auftraggeber übernimmt die Abwehr unbegründeter
Ansprüche und die Entschädigung begründeter Ansprüche, falls
CCConsult und den CCConsult -Teammitgliedern kein grobfahrlässiges
Verschulden nachgewiesen werden kann.
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Interessen-Kollisionen
Potentielle Interessenkollisionen zwischen dem Auftraggeber und
CCConsult und insbesondere mit weiteren Kunden, welche mit CCConsult
einen Beratungsvertrag abgeschlossen haben, zeigt CCConsult dem
Auftraggeber unverzüglich an und legt sie offen. Das
Auftragsverhältnis wird alsdann nur mit ausdrücklichem
Einverständnis des Auftraggebers weitergeführt. Im übrigen ist
CCConsult darauf bedacht, Interessenkollisionen zu vermeiden.
Vertragsdauer und -auflösung
Die vorgesehene Vertragsdauer für das Projekt sowie die
Projektmeilensteine bei längeren Projekten sind im Vertrag
festgelegt. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jederzeit
gekündigt bzw. widerrufen werden. Erfolgt der Widerruf von Seiten
des Auftraggebers zur Unzeit, was insbesondere in einem Zeitraum von 14
Tagen vor Erreichen eines im Projektplan aufgeführten
Projektmeilensteins gilt, ist CCConsult berechtigt,
Schadenersatzansprüche zu stellen. Erfolgt der Widerruf bzw. die
Kündigung nicht zur Unzeit, stellt CCConsult ihre bisherigen
Aufwendungen bis zum Zeitpunkt des Eintreffens des Widerrufs bzw.
der Kündigung in Rechnung.
Anwendbares Recht
Auf den Vertrag findet Schweizerisches Recht Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
Honorar und Zahlungsbedingungen
In Absprache mit dem Auftraggeber, wird die Höhe des Honorars
aufgrund des geschätzten Zeitaufwandes und der Art der Tätigkeit
entweder pauschal oder nach Aufwand festgelegt. Wird das Honorar
pauschal festgelegt, kann bei erheblich geringerem oder grösserem
Aufwand oder beim Eintreten von unerwarteten Ereignissen eine
Honorarabweichung von maximal ± 20% zur Anwendung kommen.
Die Rechnungsstellung erfolgt anteilig bei Erreichung eines
Meilensteins und bei Projektabschluss oder bei längeren Projekten
monatlich in der ersten Woche des Folgemonats. Alle Rechnungen sind
zahlbar ohne Abzug spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung.
Spesen und Reisekosten
Spesen und Reisekosten sind nach Möglichkeit in der Honorarpauschale
eingeschlossen oder werden zusammen mit den Teilhonoraren nach
Aufwand in Rechnung gestellt.
Hardware-, Software-Lieferungen
Für die von CCConsult gelieferten Hardware- und Softwareprodukte
gelten die von den Herstellern festgelegten Gewährleistungen.
CCConsult wird im Fall eines Anspruches auf Gewährleistung als
Vermittler auftreten und wird darüber hinaus keine weiteren
Ansprüche akzeptieren.
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